
Unterstützung durch einen Rechtsberater
Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei bei Grundbuchprüfung, Vertragskontrolle, Vollmacht und Einbürgerungsantrag.
- Prüfung von Grundbuch und Vermerken
- Der Vorvertrag
- Absicherung der Zahlung
- Errichtung der Vollmacht
- Vertretung im Einbürgerungsverfahren
Wie wir diese Leistung erbringen
Die Schritte beschreiben den Umfang der Arbeit, nicht ihre Reihenfolge.

Das Grundbuch wird vor dem Kauf geprüft
Ob im Grundbuch eine Hypothek, eine Pfändung, eine Dienstbarkeit oder ein Veräußerungsverbot eingetragen ist; ob die Bebauungslage der Bezeichnung im Grundbuch entspricht; ob die Abnahme erteilt wurde — all das wird VOR dem Kauf geprüft. Diese Prüfung erst nach der Übertragung vornehmen zu lassen, löst das Problem nicht, es zeigt es nur.

Vertrag und Zahlungssicherheit
Beim Kauf vom Bauträger stärkt es die Position des Käufers bei Lieferverzug, wenn der Vorvertrag notariell errichtet und im Grundbuch vermerkt wird. Zahlungen über eine Bank und im Gleichschritt mit der Übertragung schützen den Käufer und erfüllen zugleich die Nachweispflicht im Einbürgerungsverfahren.

Vekâletname
Können Sie nicht im Land sein, lässt sich alles per Vollmacht erledigen. Deren Umfang bleibt eng: nur der anstehende Vorgang und die dafür nötigen Befugnisse. Eine im Ausland errichtete Vollmacht muss bei einem türkischen Konsulat oder mit Apostille ausgefertigt werden.
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Unsere weiteren Leistungen
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